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Mitteilungen des Webmasters News-Archiv

 


Termine in nächster Zeit:                                                   zuletzt aktualisiert am 05.02.2012 13:43

Mitgliederversammlung 2012

Sa., 03.03.2012, 19:00

im Gasthaus "s´Mechters" in Mechters

Adjustierung: Uniform baun


Spendenabsetzbarkeit ab 2012, 19.12.2011

Gemäß einer Novellierung des Einkommensteuergesetzes ist es ab 01.01.2012 erstmals möglich Geld- und Sachspenden an Freiwillige Feuerwehren steuerlich zu verwerten. Sachspenden werden von der Finanz jedoch nur im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit anerkannt. Maßgebend für die Anerkennung als Steuerfreibetrag ist jedenfalls eine formgebundene Spendenquittung und das Nettoeinkommen vor Steuer. So können vom Spender jährlich maximal 10 % von der genannten Bemessungsgrundlage im Zuge einer Einkommen- oder Lohnsteuerveranlagung steuerfrei verdient werden.

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